SvenV schrieb am 18.12.2017 01:39:
Die meisten Punkte hören sich ganz vernünftig an. Allerdings macht mich der genannte Punkt stutzig. Wie soll das gehen? Wenn etwa ein Deutscher in Österreich arbeitslos wird, bekommt er zunächst einmal Arbeitslosengeld, eine Versicherungsleistung.
Wenn er arbeitslos in Ö wird, hat er ja dort gearbeitet und Sozialabgaben bezahlt. Er ist einem Einheimischen gleichgestellt.
Läuft das aus, hätte er u.U. (kein Vermögen etc.) Anspruch auf Notstandshilfe. Läuft die aus, bleibt die Bedarfsorientierte Mindestsicherung. Diese ist vergleichbar mit dem ALG2 in Deutschland. Einen Anspruch auf ALG2 haben Deutsche im Ausland aber nicht.
Er bekommt dieselben Sozialleistungen wie ein Österreicher. Warum sollte Hartz 4 nach Österreich gezahlt werden?
Dies sollte eigentlich auch der Regierung in Österreich bekannt sein, es steht schließlich im deutschen Gesetzestext, der scheinbar auch mit dem EU Recht vereinbar ist? Was also soll da noch geprüft werden? Ist das in anderen Ländern etwa anders?
Was interessiert die Regierung in Wien das deutsche Sozialgesetzt? Der Deutsche, der in Österreich gearbeitet hat, wird nach österreichischem Recht Sozialleistungen bekommen.
Zahlt Österreich die Mindestsicherung Österreichern, die im Ausland leben? So ganz plausibel ist mir das Ganze nicht?
Ich denke nicht. Aber die ganzen Änderungen haben wohl den massenhaften Mißbrauch durch Migranten als Hintergrund. Warum sollte ein Einwanderer aus Hinterdupfistan die selben Sozialleistungen bekommen, wie jemand, der 20 Jahre oder länger in das Sozialsystem eingezahlt hat? Ein Dach über dem Kopf und 3 Mahlzeiten am Tag. Mehr ist man diesen Leuten nicht schuldig. Allerhöchstens noch ein Flugticket, wenn in der Heimat wieder Ruhe herrscht. Bis das aber in das linksgrünvermerkelte Deutschland durchdringt, sind unsere Sozialkassen pleite.