Der Text ist auch sehr einseitig.
Z.B. interpretiert er "durch die Länder abgelöst" so, als sei ein
Ende der Zahlung gemeint, aber wenn man sich den Gesetzestext mal
ansieht, stellt man fest, dass da steht:
> Die [...] Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden
> durch die Landesgesetzgebung abgelöst.
Da kann man (wenn man will, und die Kirchen wollen natürlich) auch so
interpretieren, dass die Staatsleistungen durch landesgesetzliche
Leistungen abgelöst werden, die Verpflichtung also vom Reich auf die
Länder überging.
Keine Frage, ist immer noch ein Skandal, aber der Artikel
interessiert sich überhaupt nicht dafür.
D.h. der Artikel argumentiert genau so einseitig und
interessengeleitet wie die Kirche, nur mit entgegengesetztem
Interesse.
Das ist als Propaganda durchaus geeignet, aber es taugt nicht als
Beurteilung, wie denn eine Klage vor dem Verfassungsgericht ausginge.
Das würde nämlich den Wortlaut höchstwahrscheinlich danach auslegen,
wie der Gesetzgeber es damals gemeint hat... und wetten, dass die die
pro-kirchliche Auslegung gemeint hatten?
Und damit bricht dann die ganze Argumentation von wegen
Grundgesetzwidrigkeit in sich zusammen - auf der Basis sollte man
also lieber nicht klagen, das gibt allenfalls noch eine
höchstrichterliche Bestätigung dieser Zahlungsverpflichtungen.
Z.B. interpretiert er "durch die Länder abgelöst" so, als sei ein
Ende der Zahlung gemeint, aber wenn man sich den Gesetzestext mal
ansieht, stellt man fest, dass da steht:
> Die [...] Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden
> durch die Landesgesetzgebung abgelöst.
Da kann man (wenn man will, und die Kirchen wollen natürlich) auch so
interpretieren, dass die Staatsleistungen durch landesgesetzliche
Leistungen abgelöst werden, die Verpflichtung also vom Reich auf die
Länder überging.
Keine Frage, ist immer noch ein Skandal, aber der Artikel
interessiert sich überhaupt nicht dafür.
D.h. der Artikel argumentiert genau so einseitig und
interessengeleitet wie die Kirche, nur mit entgegengesetztem
Interesse.
Das ist als Propaganda durchaus geeignet, aber es taugt nicht als
Beurteilung, wie denn eine Klage vor dem Verfassungsgericht ausginge.
Das würde nämlich den Wortlaut höchstwahrscheinlich danach auslegen,
wie der Gesetzgeber es damals gemeint hat... und wetten, dass die die
pro-kirchliche Auslegung gemeint hatten?
Und damit bricht dann die ganze Argumentation von wegen
Grundgesetzwidrigkeit in sich zusammen - auf der Basis sollte man
also lieber nicht klagen, das gibt allenfalls noch eine
höchstrichterliche Bestätigung dieser Zahlungsverpflichtungen.