Laut Wolfgang Fellner von Ö24 wurden schon zum Zeitpunkt der Hausdurchsuchung in den Redaktionsräumen der Mediengruppe Österreich die Staatsanwälte der WKStW vom Obersten Gerichtshof über signifikante Verfahrensfehler im gegenständlichen Vafahten hingewiesen. Die Überwachung der Mobiltelefone der Herausgeber und eine Hausdurchsuchung sind demnach nicht im Ansatz angemessen gewesen. Trotzdem wurde die Hausdurchsuchung und das Auslesen der Mobiltelefone fortgesetzt. Fellner hat eben in der Live-Sendung von Ö24 mitgezeilt dass sie eine Amtshaftungsklage und Schadenersatzforderungsklage gegen die WKStW einbringen werden. In der morgigen Ausgabe derer Tageszeitung soll es noch ausführlichere Details geben... Sieht so aus als ob es da noch sehr spannend werden wird.