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  • Bernd Paysan

mehr als 1000 Beiträge seit 11.01.2000

Re: Wer mal nachschauen möchte, wer da so alles auf der Sanktionsliste steht...

DvHinHH schrieb am 25.10.2024 22:40:

Damit das klar ist - wenn die auf der Liste stehen, heisst das nicht, dass die keine Geschäfte mit den USA machen dürfen - DU darfst keine Geschäfte mit denen machen.
Jede Firma, die Export (Import natürlich auch) 'in die weite Welt' betreibt, sollte diese Liste regelmässig durchsehen...
Das ist wie eine Kontrolle des Handelsregisters und ner Bonitätsauskunft, wenn du 'n größeres Geschäft mit jemanden in D machst.
Wer das nicht weiß oder nicht nicht beachtet, kann sich böse die Finger verbrennen.

Die meisten Institute nutzen nicht diese Liste, sondern viel breitere Kategorien. Beispiel:

Der erste Kaufinteressent des Hauses meines Vaters hatte eine teilweise abbezahlte Wohnung, die verkauft werden sollte, und ein doppeltes Einkommen zur Finanzierung, und die Frau arbeitete bei der Bank, bei der sie den Kredit für die Wohnung laufen hatten — also ideale Bedingungen. Sollte alles kein Problem sein… nur dann poppte beim Einloggen des Kreditvertrags „Iraner, geht nicht!“ auf. Der Mann hatte (auch) eine iranische Staatsbürgerschaft, die man vom Iran nachgeworfen bekommt, wenn man iranische Vorfahren hat, und die man nur loswird, indem man dort Wehrdienst macht. Genau das hatte der natürlich überhaupt nicht vor.

Wir bestrafen also Leute, die diesen sanktionierten Ländern bewusst und komplett den Rücken gekehrt haben, und zwar nicht, weil die auf so einer Liste stehen, sondern, weil sie unfreiwillig eine solche nicht-kündbare Staatsbürgerschaft haben.

Mein Sohn hat übrigens eine chinesische Staatsbürgerschaft. Die Chinesen werfen doppelte Staatsbürgerschaften nicht einfach so hinterher. Er hat die, weil sich Deutschland unglaublich schwer tut, meiner Frau eine dauerhafte Niederlassungserlaubnis zu erteilen (im Moment hat sie aus Personalmangel sogar nur eine Fiktionsbescheinigung, der deutsche Staat ist in dem Bereich weitgehend zusammengebrochen, und erfüllt seine Aufgaben nicht mehr): China sieht daher eine mögliche Notlage, falls meine Frau hier wieder rausgeworfen wird (sowohl Scheidung als auch Verwitwung würde dazu führen, dass sie ihren Aufenthaltsstatus verliert), und sorgt mit dieser zweiten Staatsbürgerschaft dafür, dass der Sohn für diesen Fall bei seiner Mutter bleiben kann. Wenn China noch etwas weiter hochrückt auf der Liste unserer Feinde, hat das dann vielleicht zur Folge, dass mein Sohn später mal keine Kredite bekommen kann… aber diese Staatsbürgerschaft kann er wenigstens jederzeit wieder zurückgeben. Ob ihm das bei einer noch weiter hochkochenden Hysterie was hilft?

Genau solche Sachen (Diskriminierung aufgrund Abstammung) sind im Grundgesetz aus guten Gründen verboten. Die Banken-Aufsicht sollte bei derartiger Diskriminierung Sanktionen gegen Banken verhängen, und wenn das diese nicht abstellt, die Lizenz entziehen. Aber wenn die Fascho-Nation, deren Vasall wir sind, das fordert, gilt das Grundgesetz wohl eh nicht.

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