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  • Lasse Reden

mehr als 1000 Beiträge seit 12.02.2012

Re: Kein Recht auf Mobilfunkempfang

Circular schrieb am 16.03.2019 12:05:

Bei der Netzabdeckung geht es nur um die Grundstücke, auf welchen Kunden der Netzbetreiber gemeldet sind.

Wer ist so blöd und schließt einen Handyvertrag bei einem Provider ab, der das eigene Grundstück nicht versorgen kann? (Es sei denn, kein Provider deckt das eigene Grundstück ab; dann ist es egal, bei wem man keinen Empfang hat.)

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