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  • Circular

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Re: Kein Recht auf Mobilfunkempfang

Lasse Reden schrieb am 16.03.2019 13:55:

Circular schrieb am 16.03.2019 12:05:

Bei der Netzabdeckung geht es nur um die Grundstücke, auf welchen Kunden der Netzbetreiber gemeldet sind.

Wer ist so blöd und schließt einen Handyvertrag bei einem Provider ab, der das eigene Grundstück nicht versorgen kann? (Es sei denn, kein Provider deckt das eigene Grundstück ab; dann ist es egal, bei wem man keinen Empfang hat.)

Die Zussage der Provider betrifft grundsätzlich nur den Außenbereich der Grundstücke und die Versorgung mit 2G. Im Gebäude besteht keine Versorgungspflicht. Als ich hier eingezogen bin, hatte ich 4G. Aufgrund von Einsprüchen aus der Nachbarschaft wurde die Sendeleistung reduziert und auf 2G beschränkt, wozu ich in den Garten gehen darf.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (16.03.2019 14:13).

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