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Re: Kündigungsschutz, ok Argument ist akzeptiert

joribo schrieb am 22.07.2023 14:30:

Im Übrigen kann man mit einem Selbständigen beliebige Gehälter festlegen, sogar negative oder Null. Passiert in FIN häufig. Sind beide einverstanden, ist der Vertrag rechtskräftig. Es ist ja kein Gehalt wie in einer Einstellung, somit greift Mindestlohn nicht und auch kein Kündigungsschutz.

Nicht in Deutschland. Das wird dann vom Amt als Scheinselbständigkeit eingestuft und damit greifen dann auch rückwirkend Steuer- und Sozialversicherungspflicht sowie Mindestlohn.

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