Im Übrigen kann man mit einem Selbständigen beliebige Gehälter festlegen, sogar negative oder Null. Passiert in FIN häufig. Sind beide einverstanden, ist der Vertrag rechtskräftig. Es ist ja kein Gehalt wie in einer Einstellung, somit greift Mindestlohn nicht und auch kein Kündigungsschutz.
Nicht in Deutschland. Das wird dann vom Amt als Scheinselbständigkeit eingestuft und damit greifen dann auch rückwirkend Steuer- und Sozialversicherungspflicht sowie Mindestlohn.
ok bei langer Tätigkeit im Werk des Arbeitgebers vielleicht. Wenn das einer rausfindet. Und nur in D.
Denn in FIN und ganz Skandinavien ist das nicht so. Auch nicht in UK. Auch nicht in China oder Korea. Muss in D besonders sein. Hier in FIN gilt jeder Vertrag auch wenn das Gehalt zu "Null" vereinbart wird, oder ein Mann als Selbständiger irgendwo arbeitet.
Und in FIN gibt es keinen Mindestlohn, Zeitung austragen ist oft 4E/h.