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Avatar von Furiella
  • Furiella

mehr als 1000 Beiträge seit 16.08.2012

§ 20a Abs. 5 Satz 3 IfSG

Das Gesundheitsamts kann Betretungsverbote aussprechen.
Muss das aber nicht.

Das Zitat "keine unmittelbare, notfalls mit Verwaltungszwang durchsetzbare Impfpflicht" kann man schon finden.

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