Das Gesundheitsamts kann Betretungsverbote aussprechen.
Muss das aber nicht.
Das Zitat "keine unmittelbare, notfalls mit Verwaltungszwang durchsetzbare Impfpflicht" kann man schon finden.
Das Gesundheitsamts kann Betretungsverbote aussprechen.
Muss das aber nicht.
Das Zitat "keine unmittelbare, notfalls mit Verwaltungszwang durchsetzbare Impfpflicht" kann man schon finden.