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  • GBöttcher

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Weiter so

"Wallow nennt einen weiteren schwerwiegenden Kritikpunkt am Wahlverfahren: Der Parteivorstand habe für die Mitgliederbefragung ein Verfahren festgelegt, das im Widerspruch zur Wahlordnung der SPD steht. Dort heißt es in Paragraf 3, Absatz 6: „Personalvorschläge von Ortsvereinen für das Amt des oder der Parteivorsitzenden... sind nur gültig, wenn sie von mindestens drei Ortsvereinen unterstützt werden.“ Doch nach dem Willen der Funktionäre soll für die Vorstellungsrunden eine deutlich höhere Hürde gelten: Wer sich bewerben möchte, braucht laut Vorstandsbeschluss vom Juni sogar die Unterstützung von fünf Kreisverbänden, einem Parteibezirk oder einem Landesverband.

„Dieses Verfahren ist insgesamt unzulässig“, sagte der Staats- und Verwaltungsrechtler Jörg Ipsen dieser Zeitung. Ipsen ist Herausgeber des wichtigsten Kommentars zum Parteienrecht. "
https://www.welt.de/politik/deutschland/article198718497/Kandidatensuche-Wahl-zum-Parteivorsitz-bringt-die-SPD-in-finanzielle-Not.html

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