Keine Lohnfortzahlung wo bei Betriebsschließung keine Kurzarbeit in Frage kommt.
https://www.deutscheranwaltspiegel.de/anwaltspiegel/arbeitsrecht/keine-lohnfortzahlung-bei-betriebsschliessungen-im-lockdown-26562/
Betrifft insbesondere 8 Millionen Minijobber.
Na dann, merry Lockdown.