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Re: Masern

zero.g schrieb am 28.11.2021 15:03:

Radix-Milliardär schrieb am 28.11.2021 14:58:

So wird das begründet, die kommt so sicher, wie das Amen in der Kirche:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/05/rk20200511_1bvr046920.html

Guten Morgen, das Urteil bezieht sich auf Masern, dort gibt es keine allgemeine Impfpflicht sondern eine sehr eng umrissene.

Das gefällte Urteil enthält entscheidende Sätze, mit denen
auch eine allgemeine Impfpflicht abgedeckt ist:

z.B. bei Dringlichkeit:
"2. Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall
einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl
dringend geboten ist. Dabei haben die Gründe, die der Antragsteller für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts anführt, grundsätzlich
außer Betracht zu bleiben, ..."

z.B. zur Abwägung:
"Bei einem offenen Ausgang der Verfassungsbeschwerde sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde jedoch der Erfolg versagt bliebe."

z.B. zur Bedingung:
"Ein Gesetz darf deshalb nur dann vorläufig am Inkrafttreten gehindert werden, wenn
die Nachteile, die mit seinem Inkrafttreten nach späterer Feststellung seiner Verfassungswidrigkeit verbunden wären, in Ausmaß und Schwere die Nachteile deutlich überwiegen, die im Falle der vorläufigen Verhinderung eines sich als verfassungsgemäß erweisenden Gesetzes einträten."

Fazit:
Damit ist auch die allgemeine Impfpflicht quasi bereits vom BVerfG abgesegnet.

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