Gehen Sie bitte weiter... schrieb am 28.11.2021 12:01:
Ein selten dämlicher Vergleich, eine klare Straftat, die überall und zu jeder Zeit als Straftat galt, mit dem Recht auf körperliche Unversehrtheit auf eine Stufe stellen zu wollen.
ach das meinst du. du hast kapiert, dass wenn du besoffen auto fährst und andere gefährdest, man dir blut abnehmen kann? und du nicht mit dem Recht auf körperliche Unversehrtheit agumentieren kannst? ich frage nochmal, wie alt bist du?