Ansicht umschalten
Avatar von Be.Trifft
  • Be.Trifft

288 Beiträge seit 07.03.2020

Maßnahmenverschärfung: Spaziergänge gelten als anmeldepflichtige Demonstrationen

Im Bundesland Bremen gelten Spaziergänge zu Zwecken des Protestes gegen die Coronamaßnahmen ab sofort als anmeldepflichtige Demonstrationen.

Diese müssen beim Ordnungsamt spätestens 48 Stunden vor dem Beginn angemeldet werden.

"Bildet sich eine Versammlung ohne Anmeldung, setzt die Polizei die Maskenpflicht und weitere Auflagen durch und löst sie bei Bedarf konsequent auf. In Bremen und Bremerhaven war es in den vergangenen Wochen zu insgesamt 25 dieser sogenannten Spaziergänge gekommen, die zum großen Teil zuvor nicht angemeldet waren."

https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/corona-spaziergaenge-demonstrationen-bremen-anmeldepflichtig-100.html

Dasselbe Vorgehen dürfte in weiteren Bundesländern bzw. bundesweit erwartbar sein.

Nach meiner Einschätzung lassen sich die Bürger davon nicht beeindrucken.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten