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  • Merimi Fön

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Re: Maßnahmenverschärfung: Spaziergänge gelten als anmeldepflichtige Demonstrati

Be.Trifft schrieb am 30.12.2021 14:59:

Im Bundesland Bremen gelten Spaziergänge zu Zwecken des Protestes gegen die Coronamaßnahmen ab sofort als anmeldepflichtige Demonstrationen.

Diese müssen beim Ordnungsamt spätestens 48 Stunden vor dem Beginn angemeldet werden.

Wenn ich da einen kleinen Tip geben darf: Wenn 1000 Menschen unabhängig voneinander zum Protest spazieren gehen, dann müssen halt auch 1000 Anmeldungen eines Protestes eingereicht werden. Wenn diese spätestens 48 Stunden vor Beginn eingehen müssen, dann würde ich dies als Versprechen betrachten, dass sie innert maximal 48 Stunden auch bearbeitet werden. Ich würde deshalb bei jeder Anmeldung den Passus draufschreiben "ich betrachte meine Einzelkundgebung als genehmigt, wenn nicht innerhalb einer Frist von 48 Stunden eine gegenteilige Nachricht eingeht."

Natürlich wird es nicht funktionieren, das Ordnungsamt wird dann einfach pauschal jede Kundgebung untersagen, aber dann ist es gezwungen, Farbe zu bekennen.

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