andimar schrieb am 30.12.2021 15:57:
Demos sind nicht grundsätzlich anzumelden
Praktisch: ja.
Ist eine Demo anzumelden?
Grundsätzlich ja! Zwar ist eine Demonstration immer erlaubnisfrei (das folgt aus Art. 8 Abs. 1 des Grundgesetzes), sie muss jedoch in der Regel angemeldet werden (Art. 8 Abs. 2 des Grund- gesetzes i. V. m. den Versammlungsgesetzen des Bundes bzw. der Länder.
Nach der Föderalismusreform ist das Versammlungsrecht Sache der Länder.