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  • pewoo

mehr als 1000 Beiträge seit 21.07.2016

Re: War schon immer so

andimar schrieb am 30.12.2021 15:57:

Demos sind nicht grundsätzlich anzumelden

Praktisch: ja.

Ist eine Demo anzumelden?

Grundsätzlich ja! Zwar ist eine Demonstration immer erlaubnisfrei (das folgt aus Art. 8 Abs. 1 des Grundgesetzes), sie muss jedoch in der Regel angemeldet werden (Art. 8 Abs. 2 des Grund- gesetzes i. V. m. den Versammlungsgesetzen des Bundes bzw. der Länder.
Nach der Föderalismusreform ist das Versammlungsrecht Sache der Länder.

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