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Einschränkung

Aufgeblasene Pupsbacke schrieb am 8. Juli 2004 10:13

> ...bei konsequentem Datenschutz (also verschlüsseltes Einloggen, der
> Zugriff auf fremde E-Mail ist auch bei der Rasterfahndung tabu und
> sowieso bei irgendwelchen privaten Streitereien) träte das Problem
> doch gar nicht auf!

In Frankreich z.B. ist (starke) Verschlüsselung verboten. Man wollte
es ein wenig lockern, weiss aber nicht, ob das geschehen ist.

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