>Gegen eine feindliche Übernahme der eigenen E-Mail-Adresse per
>einstweiliger Verfügung, mittels berechtigter oder erfundener
>namens- oder markenrechtlicher Ansprüche lässt sich in Deutschland
>erfahrungsgemäß wenig machen
In dem Fall sollte es kein Problem sein, die Übergabe um einige
Stunden hinauszuzögern und alle wichtigen Geschäftspartner zu
informieren.
So nach dem Motto:
"Sehr geehrter Herr XXX, aufgrund eine Rechtsstreitigkeit besteht die
Möglichkeit, daß ein Dritter Zugriff auf meine Domain/Emailadresse
erhält. Bitte verwenden sie diese Adresse vorerst nicht mehr"
Lästig, aber es sollte die resultierenden Probleme stark reduzieren.
MfG
Rabi
>einstweiliger Verfügung, mittels berechtigter oder erfundener
>namens- oder markenrechtlicher Ansprüche lässt sich in Deutschland
>erfahrungsgemäß wenig machen
In dem Fall sollte es kein Problem sein, die Übergabe um einige
Stunden hinauszuzögern und alle wichtigen Geschäftspartner zu
informieren.
So nach dem Motto:
"Sehr geehrter Herr XXX, aufgrund eine Rechtsstreitigkeit besteht die
Möglichkeit, daß ein Dritter Zugriff auf meine Domain/Emailadresse
erhält. Bitte verwenden sie diese Adresse vorerst nicht mehr"
Lästig, aber es sollte die resultierenden Probleme stark reduzieren.
MfG
Rabi