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  • Rabiator der II.

mehr als 1000 Beiträge seit 08.10.2003

Schadensminderung

>Gegen eine feindliche Übernahme der eigenen E-Mail-Adresse per
>einstweiliger Verfügung, mittels berechtigter oder erfundener
>namens- oder markenrechtlicher Ansprüche lässt sich in Deutschland
>erfahrungsgemäß wenig machen

In dem Fall sollte es kein Problem sein, die Übergabe um einige
Stunden hinauszuzögern und alle wichtigen Geschäftspartner zu
informieren.
So nach dem Motto:
"Sehr geehrter Herr XXX, aufgrund eine Rechtsstreitigkeit besteht die
Möglichkeit, daß ein Dritter Zugriff auf meine Domain/Emailadresse
erhält. Bitte verwenden sie diese Adresse vorerst nicht mehr"

Lästig, aber es sollte die resultierenden Probleme stark reduzieren.

MfG
Rabi

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