Ansicht umschalten
Avatar von ondori
  • ondori

mehr als 1000 Beiträge seit 08.12.2012

"Bei der Flut von Sendungen aus Nicht-EU-Ländern"

Sendungen kann man annehmen - oder deren Annahme verweigern.

OK, das Dreiecks-Rechtsverhältnis besteht aus einem Käufer, der bestellt und bezahlt hat und einer möglichen Blockier- oder Begrenzungsinstanz, die sich einmischt.

Sollte man - beispielsweise - die Anzahl der eingeführten Sendungen auf 10.000/Tag begrenzen, um die stichprobenartig überprüfen zu können, dann kann der Käufer auf Herausgabe der Ware klagen.
Dann erklärt man ihm eben, worum es geht, und bittet ihn, sich zu gedulden.
Und verdeutlicht ihm, daß bis zum Abschluß des Verfahrens die Ware auf Eis liegt - er sich also ein sein eigenes Knie schießt!

Merke: Heute wollen alle Leute alles sofort - das kann "auf die Dauer" nicht funktionieren.'

--> per Ordre de Mufti sollte man den Leuten dieses "Gedankengut" austreiben!

Wozu hat die EU denn Spitzenjuristen? Dann sollen sie gefälligst die gesetzlichen Voraussetzungen dafür schaffen!

Bewerten
- +
Ansicht umschalten