Ich habe da ein paar Fragen:
Nehmen wir an, es besteht eine Abbuchungsermaechtigung. Diese wird
gegenueber dem Ermaechtigten widerrufen.
* Muss jetzt dieser Widerruf auch der eigenen Bank bekannt gemacht
werden?
* Kann ich den Widerruf nur an die eigenen Bank schicken und muss ich
den bisher zur Abbuchung Berechigten nicht mehr benachrichtigen?
* Muss ich in Zukunft die Bank des Abbuchungsberechtigten
informieren, dass ich die Abbuchungsermaechtigung widerrufen habe?
Wenn ja, welche, falls der Abbuchungsberechtigte mehrere Konten hat?
* Wie stellt der Abbuchungsberechigte sicher, dass er von einem
Widerruf zeitgerecht erfaehrt, falls der Widerruf nur noch bei der
eigenen Bank (des Kontos, von dem abbgebucht wird) bekanntgegeben
werden muss?
Nehmen wir weiter an, der bislang Abbuchungsberechtigte hat trotz
Widerruf abgebucht.
* Wie widerspreche ich der Abbuchung?
* Wie bekomme ich mein Geld zurueck?
... und ein paar Anmerkungen:
* Die IBAN besteht nicht aus Laenderkennung, BLZ und Kontonummer. Der
8-stellige SWIFT-Code ist ebenfalls Teil der IBAN.
* SWIFT-Code und BIC-Code sind gleich.
* Die IBAN ist sehr viel laenger als Kontonummer oder Bankleitzahl,
die bisher jeweils getrennt einzugeben waren. Damit ist die optische
Erkennung von Fehlschreibungen bei der Eingabe schwerer. Auch
Pruefziffern machen falsche Kontoangaben nicht unmoeglich.
* Bei internationalen Ueberweisungsauftraegen sollte immer die vom
Empfaenger angegebene Schreibung
- des Namens,
- der Kontonummer,
- der Filialkennung (so angegeben/vorhanden/noetig),
- der Bankleitzahl (so angegeben/vorhanden/noetig),
- des SWIFT-Codes,
- des Bankennamens und
- der Bankenadresse (so angegeben/vorhanden/noetig) verwendet werden.
Wer schon mit der Schreibung des vom Empfaenger des Geldes
angegebenen Namens Schwierigkeiten hat, sollte sich ernsthaft
ueberlegen, ob er oder sie wirklich Geld international ueberweisen
will. Wer einen fuer Fehlschreibungen anfaelligen Namen hat, kann
Geschaeftpartnern eine entsprechende von der Bank akzeptierte
Abkuerzung des Namens zukommen lassen, die weniger fehleranfaellig
ist.
Nehmen wir an, es besteht eine Abbuchungsermaechtigung. Diese wird
gegenueber dem Ermaechtigten widerrufen.
* Muss jetzt dieser Widerruf auch der eigenen Bank bekannt gemacht
werden?
* Kann ich den Widerruf nur an die eigenen Bank schicken und muss ich
den bisher zur Abbuchung Berechigten nicht mehr benachrichtigen?
* Muss ich in Zukunft die Bank des Abbuchungsberechtigten
informieren, dass ich die Abbuchungsermaechtigung widerrufen habe?
Wenn ja, welche, falls der Abbuchungsberechtigte mehrere Konten hat?
* Wie stellt der Abbuchungsberechigte sicher, dass er von einem
Widerruf zeitgerecht erfaehrt, falls der Widerruf nur noch bei der
eigenen Bank (des Kontos, von dem abbgebucht wird) bekanntgegeben
werden muss?
Nehmen wir weiter an, der bislang Abbuchungsberechtigte hat trotz
Widerruf abgebucht.
* Wie widerspreche ich der Abbuchung?
* Wie bekomme ich mein Geld zurueck?
... und ein paar Anmerkungen:
* Die IBAN besteht nicht aus Laenderkennung, BLZ und Kontonummer. Der
8-stellige SWIFT-Code ist ebenfalls Teil der IBAN.
* SWIFT-Code und BIC-Code sind gleich.
* Die IBAN ist sehr viel laenger als Kontonummer oder Bankleitzahl,
die bisher jeweils getrennt einzugeben waren. Damit ist die optische
Erkennung von Fehlschreibungen bei der Eingabe schwerer. Auch
Pruefziffern machen falsche Kontoangaben nicht unmoeglich.
* Bei internationalen Ueberweisungsauftraegen sollte immer die vom
Empfaenger angegebene Schreibung
- des Namens,
- der Kontonummer,
- der Filialkennung (so angegeben/vorhanden/noetig),
- der Bankleitzahl (so angegeben/vorhanden/noetig),
- des SWIFT-Codes,
- des Bankennamens und
- der Bankenadresse (so angegeben/vorhanden/noetig) verwendet werden.
Wer schon mit der Schreibung des vom Empfaenger des Geldes
angegebenen Namens Schwierigkeiten hat, sollte sich ernsthaft
ueberlegen, ob er oder sie wirklich Geld international ueberweisen
will. Wer einen fuer Fehlschreibungen anfaelligen Namen hat, kann
Geschaeftpartnern eine entsprechende von der Bank akzeptierte
Abkuerzung des Namens zukommen lassen, die weniger fehleranfaellig
ist.