Ob und welche Gebuehren faellig werden, haengt von den beiden
mindestens beteiligten Banken (Ausgangs- und Zielbank) und von den
Waehrungen ab. Ist es eine Euro-Ueberweisung von einem Euro-Konto in
einem EU-Land auf ein anderes Euro-Konto in einem anderen EU-Land,
fallen seit einiger Zeit die gleichen Gebuehren an wie bei
inlaendischen Ueberweisungen. Sind Inlandsueberweisungen
gebuehrenfrei, so sind solche Euro-Ueberweisungen innerhalb der
Euro-Zone ebenfalls gebuehrenfrei.
Zusaetzliche Ueberweisungs- und Wechselgebuehren fallen typischeweise
an, wenn Ausgangs- und Zielkonto in unterschiedlichen Waehrungen
gefuehrt werden, oder wenn sich eine der beiden kontenfuehrenden
Banken ausserhalb der Euro-Zone oder ausserhalb der EU befindet.
mindestens beteiligten Banken (Ausgangs- und Zielbank) und von den
Waehrungen ab. Ist es eine Euro-Ueberweisung von einem Euro-Konto in
einem EU-Land auf ein anderes Euro-Konto in einem anderen EU-Land,
fallen seit einiger Zeit die gleichen Gebuehren an wie bei
inlaendischen Ueberweisungen. Sind Inlandsueberweisungen
gebuehrenfrei, so sind solche Euro-Ueberweisungen innerhalb der
Euro-Zone ebenfalls gebuehrenfrei.
Zusaetzliche Ueberweisungs- und Wechselgebuehren fallen typischeweise
an, wenn Ausgangs- und Zielkonto in unterschiedlichen Waehrungen
gefuehrt werden, oder wenn sich eine der beiden kontenfuehrenden
Banken ausserhalb der Euro-Zone oder ausserhalb der EU befindet.