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  • ratwol22

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Re: Russische Vermögenswerte

MB22 schrieb am 10.10.2024 12:42:

Und Sie meinen, wenn der Tag kommt (und er kommt sicher) an dem die eingefrorenen Gelder rechtmäßig zurückgegeben werden müssen, dass dann Russland nicht auch Anspruch auf den entgangenen Zinsertrag zustehen wird?

Ich lese.
Ich stelle Fakten dar.
Weder positioniere ich mich, noch werde ich werten.

Ich bin weder Fachmann für Finanzdienstleistungen noch Rechtsanwalt. Ich weiß also nicht, ob diese Handlungsweise den Gesetzen in der EU oder in Deutschland oder ob sie internationalen Verträgen entspricht.

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