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  • DeineMudder

715 Beiträge seit 27.01.2024

Re: bissl dünn was da kommt

MB22 schrieb am 10.10.2024 02:29:

DeineMudder schrieb am 10.10.2024 02:08:

MB22 schrieb am 10.10.2024 01:40:

Natürlich. Aber das erste was ich mir bei Links anschaue ist das Impressum oder "wer wir sind" und danach entscheide ich ob ich meine wertvolle Zeit investiere. Alle 3 Quellen sind durchgefallen.

Akzeptiert. Gegenvorschläge bzw. bessere oder widerlegende Quellen? Denn wenn ich mir schon die Mühe mache... .

Lesen sie nicht Bewertungen über diverse Verträge, lesen Sie die Verträge direkt.
Z.B. die Schlussakte von Helsinki und besonders den Absatz über unteilbare Sicherheit.

Wir fangen mal mit der Schlußakte von Helsinki an, okay? Gut.

Es gibt, soviel ich weiß, keinen spezifischen "Absatz über unteilbare Sicherheit" in der Schlussakte von Helsinki. Das Konzept, allerdings, lässt sich imho aus dem Gesamtkontext und verschiedenen Prinzipien ableiten:

Souveräne Gleichheit: Alle Staaten wurden als gleichberechtigt anerkannt. [1] - wenn Wikipdia als Quelle gelten darf ;-)
Gewaltverzicht: Die Androhung oder Anwendung von Gewalt wurde untersagt.
Unverletzlichkeit der Grenzen: Bestehende Grenzen wurden als unverletzlich anerkannt.
Friedliche Streitbeilegung: Konflikte sollten friedlich gelöst werden. [2]
Nichteinmischung: Staaten verpflichteten sich, sich nicht in die inneren Angelegenheiten anderer einzumischen.

Sollte das nicht stimmen, bitte dann auch mit Quellenangaben, die das widerlegen, ansonsten nehme ich das mal als gegeben hin. Danke!

Quellen:

[1] https://de.wikipedia.org/wiki/Konferenz_%C3%BCber_Sicherheit_und_Zusammenarbeit_in_Europa
[2] https://www.geschichte-abitur.de/lexikon/uebersicht-kalter-krieg/ksze-schlussakte-von-helsinki

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