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  • Selbstherrschaft

mehr als 1000 Beiträge seit 10.07.2016

Re: Blablabla

Ich spielte aber auf die Forderung von Hazel an, der die Ortsgemeinschaft befragt wissen wollte.

Die Gemeinde mit ihrem Vorkaufsrecht versagt ja nicht den Verkauf an sich sondern sieht sich nur selbst im Zweifelsfalle als Käufer vor, was selbstredend auch ein Bruch der Vertragsabsprache zwischen Verkäufer und Käufer ist.

Das Denkmalschutzrecht ist auch so eine obrigkeitsstaatliche Anmaßung.

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