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  • Isidorus

mehr als 1000 Beiträge seit 20.06.2016

Zum Vergleich die Rechtslage in Deutschland

automatisch jeder Flüchtling und Asylbewerber zum Straftäter wird

betrachten wir mal die Rechtslage in Deutschland:

Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer [...] entgegen § 14 Abs. 1 Nr. 1 ("Die Einreise eines Ausländers in das Bundesgebiet ist unerlaubt, wenn er einen erforderlichen Pass oder Passersatz [...] nicht besitzt") oder 2 (1 ("Die Einreise eines Ausländers in das Bundesgebiet ist unerlaubt, wenn er den [...] erforderlichen Aufenthaltstitel nicht besitzt") in das Bundesgebiet einreist.[1]

Die Verfolgung der Straftat der Illegalen Einreise wird außerdem geregelt in der Genfer Flüchtlingskonvention:

Die vertragschließenden Staaten werden wegen unrechtmäßiger Einreise oder
Aufenthalts keine Strafen gegen Flüchtlinge verhängen, die unmittelbar aus einem Gebiet kommen, in dem ihr Leben oder ihre Freiheit im Sinne von Artikel 1 bedroht waren und die ohne Erlaubnis in das Gebiet der vertragschließenden Staaten einreisen oder sich dort aufhalten, vorausgesetzt, dass sie sich unverzüglich bei den Behörden melden und Gründe darlegen, die ihre unrechtmäßige Einreise oder ihren unrechtmäßigen Aufenthalt rechtfertigen. [2]

Auf eine Strafverfolgung muss also nur dann verzichtet werden, wenn die Einreise "unmittelbar" aus einem Krisengebiet erfolgt. Auf dem Landweg ist Deutschland jedoch nicht unmittelbar erreichbar, da zuvor sichere Drittstaaten durchquert werden müssen,in denen keine Verfolgung stattfindet.

Daher ist jeder einzelne auf dem Landweg illegal nach Deutschland eingereiste Migrant ein Straftäter, der sich zudem auch nicht auf GfK Artikel 31 berufen kann. Der Verzicht auf Strafverfolgung erfüllt dabei den Straftatbestand der Strafvereitelung im Amt.
Durch diese Nichtumsetzung der Rechtsordnung durch die Regierung wird der deutsche Rechtsstaat schwerstens beschädigt.

Und nun fordert Deutschland von Ungarn, dass es seine eigenen vergleichbaren Gesetze missachten soll, um Straftäter massenhaft ins Land zu holen, die pro Kopf in Deutschland 20.000 € pro Jahr kosten und die dann so illustre Veranstaltungen durchführen wie den Mädelgrapschtag zu Silvester auf dem Kölner Domplatz.

Da kann sich Orban ganz enstpannt zurücklehnen und einfach nur auf den Rechtsstaat hinweisen, den er einzuhalten gewillt ist.

[1] AufenthG § 95 Strafvorschriften (1)
[2] Genfer Flüchtlingskonvention, Artikel 31

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (19.02.2018 10:28).

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