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Avatar von volker.berhold
  • volker.berhold

mehr als 1000 Beiträge seit 31.12.2017

Bin auch Überzeugungstäter. Morgen raub ich mal ne Bank aus.

Deine "Entschuldigung" ist nicht nur dünn, sondern albern.

Das BAMF hätte wohl kaum eine Untersuchung eingeleitet usw., wenn da nix wäre.
Zudem gibt es beim Asyl-Status Unterschiede: Substitiär usw.

Es stellen sich auch weitere Fragen:
Hat diese Mitarbeiterin auch beim Alter von Minderjährigen beschissen? Wohl eher ja....
Hat sie Empfehlungen gegeben bezüglich dem "Wegwerfen von Pässen usw.? Wohl eher ja...

Viele viele Fragen.
Und das ist nur EIN Fall von vielen.

Ein Asylantrag ist ordnungsgemäss und nach geltenden Bestimmungen zu prüfen.
Eine Bundes-Mitarbeiterin hat nicht eigen,mächtig zu handeln.
Sonst ist Missbrauch Tür und Tor geöffnet.

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