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  • Nachdenklicher alter Mann

mehr als 1000 Beiträge seit 03.03.2018

Meine Güte - der Untertitel

Abschiebelager in Nordrheinwestfalen

hat mich doch glatt in die Irre geführt - und ich wär beinahe schon empört gewesen, also ich von den Zuständen und der Rechtlosigkeit der in diesen Lagern gefangenen Frauen und KInder las.

Und dann, fast ganz am Ende, les ich dann, worum es geht:

Nach dem Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren von Februar 2016 und dem Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht vom Mai 2017 kann das BAMF u.a. Geflüchtete

* aus sog. sicheren Herkunftsstaaten (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Senegal, Serbien. Geplant ist, auch Algerien, Marokko und Tunesien auf diese Liste zu setzen sowie künftig sämtliche Staaten mit einer "regelmäßigen Anerkennungsquote unter fünf Prozent".)

* deren Identität, z.B. wegen fehlender Pässe, angezweifelt wird

* die das Bundesgiebiet zwischenzeitlich verlassen hatten und einen Folgeantrag stellen

* die sich weigern ihre Fingerabdrücke abzugeben

* die ihren Antrag im EU-Ankunftsland hätte stellen müssen, sogen. "Dublin-Fälle"

* die illegal eingereist sind

in "besonderen Aufnahmeeinrichtungen" festhalten und dort die Asylverfahren durchführen.

Also Zentralisierung bei der Erstbearbeitung eines Asylbegehrens für potentielle Problemfälle.
Was ist jetzt daran so schlimm?
Vielleicht das:

Svenja H. von der Flüchtlingshilfe Lippe berichtet aus der Praxis: Geflüchtete kommen zum Beispiel mit einem negativen Asylbescheid in die Beratung und bitten um einen Anwalt. Dann beginnt ein Hürdenlauf: "Die meisten AnwältInnen nehmen eine Anzahlung von 200 Euro und mehr." Das bedeute acht Wochen sparen. Und danach mehrere Monate warten auf einen Anwaltstermin. "Dabei läuft die Klagefrist gegen ihren Asylentscheid schon in zwei Wochen ab."

Wobei ich gerne wissen würde, wo das mit der erwähnten Klagefrist von "zwei Wochen" konkret geregelt ist - das scheint mir wirklich sehr kurz.
Grad das mit dieser Frist - führt die wirklich zur Abschiebung, wenn diese Frist (wg. Anwaltsmangel o.Ä) nicht eingehalten wird?
Dazu noch eine Frage zu diesem Abschnitt hier:

Flüchtlingsunterstützer kritisieren, dass es der Politk nur noch auf höhere Abschiebezahlen ankomme. Das Recht des Einzelnen auf ein faires Asylverfahren oder Schutz besonders verletzlicher Menschen seien unwichtig geworden. "Dieser faktische Ausschluss vom Zugang zu Rechtsmitteln scheint bedauerlicherweise geradezu gewollt", schreibt der Flüchtlingsrat NRW in einer Stellungnahme vom Oktober. "Wer doch rechtlichen Beistand findet und gegen eine Entscheidung vor Gericht zieht, den erwarten bei der aktuellen Überlastung der Verwaltungsgerichte weitere Jahre im Lager."

Liest sich für mich so: Wer denn (innert Frist) Klage gegen Ablehnung einreicht, hat erst mal par Jahre gewonnen - wer nicht, so wird in beiden Abschnitten impliziert, gerät sofort in die Abschiebung?
Ich glaube das nicht -- vielleicht kann mir jemand, der sich damit auskennt (und nicht ProAsyl-Propaganda betreibt) hierzu was rechtlich Konkretes aufzeigen/verlinken...

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (23.04.2018 22:23).

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