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Avatar von Zitronenschalter
  • Zitronenschalter

mehr als 1000 Beiträge seit 05.01.2016

Nach welchen Kriterien wird in der Praxis abgeschoben oder nicht abgeschoben?

Mir geht es oft so, daß ich die Entscheidungen der Behörden überhaupt nicht nachvollziehen kann. Wir hatten hier vor ein paar Monaten den Fall eines Deutschen der mit einer ich glaube Ukrainerin zusammen lebt oder verheiratet ist. Die Frau hat eine IIRC 16-jährige Tochter aus einer vorherigen Beziehung welche in der Ukraine lebt aber gern zu ihrer Mutter ziehen würde. Da kam raus, dass für die Tochter kein Weg nach D hinführt.

Dann der Fall eines 29-jährigen Tunesiers der seit 7 Jahren hier lebt und zum Zeitpunkt der Ausweisung ein Restaurant leitete. Keine Vorstrafen, spricht 6 Sprachen, mit einer Deutschen verlobt. Urteil der Härtefallkommission: muß D trotz Intervention des Arbeitgebers verlassen.

(https://www.tag24.de/nachrichten/dresden-leipzig-bechir-arafet-lisa-ohrnberger-freiwillige-ausreise-enchilada-emotinal-abschied-470772)

Geht es aber um Serienstraftäter wie old King Abode in Bautzen oder Personen die sich selbst des Terrorismus bezichtigen ist eine Abschiebung unmöglich. King Abode wurde in Konsequenz der von ihm begangenen Gewaltstraftaten lediglich in eine andere Unterkunft verlegt. Ich finde das völlig irre.

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