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  • Salpater

779 Beiträge seit 18.01.2008

"Organisierte Rechtlosigkeit?" versus Eigenverantwortung versus Versagen

Ich habe lange gezögert, mich zu Wort zu melden, da ich selbst in einer ähnlichen ("nur Wohnheim") Einrichtung arbeite.
Am Anfang war ich über viele Beiträge erschrocken, ob der zum Teil extremen Menschenverachtung der aus einzelnen Schreibern spricht. Nach mehrmaliger Lektüre glaube ich aber, es handelt sich bei vielen aus einer Mischung aus Unkenntnis und Arroganz, die man auch gern gegenüber ALG II-Empfängern an den Tag legt.

Also sei es darum. Mir geht es um etwas ganz anderes. Was das eigentliche Problem ist, von zum Teil vollkommenen schwachsinnigen Entscheidungen des BAMF in den Jahren 2015 / 2016 und nicht nachvollziehbaren Entscheidungen der Landesdirektion bis hin zu blanken politischen Aktionismus, es zieht sich kein roter Faden, sondern ein rotes Knäuel durch diese Geschichte, deren Folgen auf dem Rücken aller Menschen ausgetragen werden.
Der Vollzug des Asylverfahrens ist Sache des Bundes, die Unterbringung Sache der Kommunen, dazwischen hängen die Landesdirektionen. Soweit logisch. In der Praxis sind aber die Entscheidungswege gefühlt länger als die Strecke Sonne - Alpha Centauri.
Entscheidungen, die die kommunale Ebene (Unterbringung) betreffen, werden nicht kommuniziert, sondern exekutiert.
Das ist der Punkt des organisatorischen Versagens. Über solche Petitessen, wie zu wenig Personal, die Nichtanwendung geltenden Rechts und anderes will ich nicht weiter eingehen.

Das ist aber nicht alles, der Begriff einer "Vollkaskomentalität" trifft für viele Flüchtlinge leider zu. Die Erwartungen sind gigantisch, aber Mitwirkung ... . Ich habe bereits in einer Antwort weiter unten darauf hin gewiesen, das bereits das Nachfragen nach Post, beziehungsweise ein Blick auf das Schwarze Brett bereits viele massiv überfordert. Damit wird so mancher Bescheid, obwohl offensichtlich rechtswidrig mit guten Chancen bei einem Widerspruch, rechtskräftig. Soviel zur Eigenverantwortung.

Nun zum Titel des Artikels. Der Sinn von Abschiebezentren liegt klar auf der Hand. Wichtig ist hier die zeitliche Begrenzung. Ich meine, mich düsterlich an 3 Monate erinnern zu können. Danach sollte die Abschiebung durch sein. Aber was "sitzt" den in solchen Einrichtung: Serben, Kosovaren, Albaner ? Auch, da funktioniert meistens die Abschiebung und es ist kaum jemand drei Monate dort. Inder, Pakistanis werden kaum bis gar nicht abgeschoben. Jemanden in so einer Einrichtung über Jahre zu halten ist menschenverachtend, vor allem bei den Belegungszahlen, wie soll das gehändelt werden, ohne das einem in regelmäßigen Abständen alles um die Ohren fliegt?
In unserer Einrichtung haben wir viele solcher "Dauergäste". Seit 3 bis 9 Jahren(!) da, mit Beschäftigungsverbot, reduzierten Leistungssatz. Zum Teil massive BtM und Alkoholabhängigkeit. Abschiebung geht nicht, freiwillige Rückreise auch nicht, da viele Länder, bevorzugt Indien, Pakistan, Libanon (speziell Palästinenser), Tunesien, sich hinstellen und sagen, die Papiere sind falsch und die Leute kennen wir nicht. Na dann schieb mal ab. Selbst freiwillige Rückreisen sind so fast unmöglich.

Also ein einfacher, einseitiger Artikel zu einem komplexen Thema.

Salpater

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