teutolith schrieb am 23.04.2018 17:45:
mwebb schrieb am 23.04.2018 17:23:
"Nach dem Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren von Februar 2016 und dem Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht vom Mai 2017 kann das BAMF u.a. Geflüchtete
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- die illegal eingereist sind..."Sind das nicht nahezu alle?
Nein.
https://www.proasyl.de/thema/fakten-zahlen-argumente/
Da behaupte ich nun mal, daß alle dort genannten "Flüchtlinge" in dem Moment keine mehr waren, als sie ihr Ursprungsland verließen und mit Grenzübertritt keinerlei Fluchtgründe mehr hatten - in diesem Moment waren sie allesamt in Sicherheit!
Oder vor was sind sie denn aus beispielsweise Österreich geflüchtet?
Und exakt deswegen halten sich nahezu alle illegal in der Republik auf!
Und die minutiöse Umwidmung vom Flüchtling zum Asylanten macht es auch nicht besser:
https://dejure.org/gesetze/GG/16a.html
(2)Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist."
Also sind es wiederum illegal eingereiste Personen!
Oder sind es vielleicht doch nur Umsiedelanten?
https://www.heise.de/tp/features/Neuansiedlung-von-Migranten-Deutschland-erteilt-Zusage-fuer-10-000-4027705.html