DasWoelfchen schrieb am 25.04.2018 13:46:
Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.Artikel 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.Diese Leitsätze formulieren übrigens die Erkenntnisse der Aufklärung, welche der Willkürherrschaft der Regierenden (besonders dem Adel) gegenüber dem Volk Einhalt geboten hat. Sie geben Dir die Möglichkeit deine Meinung frei zu äußern ohne dafür in den Knast zu wandern, gefoltert oder verschleppt zu werden und gewähren Dir den Anspruch auf eine faire Gerichtsverhandlung.
Gehörst Du nicht auch zu den Leuten, welche die Werte des "christlichen Abendlandes" gegen die Muslime verteidigen wollen?
Das, was dort in den Artikeln 1 und 2 des Grundgesetzes formuliert wurde, sind die fundamentalen Errungenschaften des "christlichen Abendlandes" - quasi die Essenz dessen, was Du verteidigen möchtest.
Findest Du dass man aufgrund oben genannter Essenz der Aufklärung echten Nazis den Versuch gestatten muss, das Dritte Reich wieder einzuführen?
Falls du (wie ich) der Meinung bist, dass davor eine deutliche Grenze gezogen gehört, dann bitte ich dich freundlich, den Koran und "Mein Kampf" zu lesen und mir dann zu sagen, welches von beiden du als das üblere Machwerk empfindest.