Nein. Asyl muss bleiben, aber Asylanspruch muss geprüft werden. Konsequent.
Dann aber auch konsequente Abschiebung.
Sicher. Ich habe nichts anderes gesagt.
Ohne "oh, das arme Hascherl hat den Paß verloren und vergessen wo es herkam", da können wir leider nicht...
Die ZUE für Abgelehnte/Ausreisepflichtige sind nur ein erster Schritt. Der nächste notwendige Schritt sind geschlossene Einrichtungen für Problemfälle, in denen diese Problemfälle bis zur Ausreise bleiben (und wenn es 30 Jahre dauert).