Ja ist es.
Und die Prüfung des Asylantrages findet ja auch statt.
Nur gilt für die genannten Personengruppen, dass sie bis der Antrag positiv beschieden wurde dort untergebracht werden.
Ja ist es.
Und die Prüfung des Asylantrages findet ja auch statt.
Nur gilt für die genannten Personengruppen, dass sie bis der Antrag positiv beschieden wurde dort untergebracht werden.