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Avatar von JonChaos
  • JonChaos

mehr als 1000 Beiträge seit 07.11.2012

Re: Ist das nicht grundgesetzwidrig?

Ja ist es.

Und die Prüfung des Asylantrages findet ja auch statt.

Nur gilt für die genannten Personengruppen, dass sie bis der Antrag positiv beschieden wurde dort untergebracht werden.

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