RTop1969 schrieb am 24.04.2018 15:27:
Ich will demnächst heiraten, meine Freundin aus Serbien. Habe mich diesbezüglich beim Standesamt erkundigt, welche Unterlagen nötig sind, etc..
Mir ist bekannt das man vor einigen Jahren den verpflichtenden Deutschtest eingeführt hat; will ein nicht-EU Ausländer, mit Aufenthaltsberechtigung in Deutschland, eine Frau/Mann aus der Heimat herholen, so muss die Person ersteinmal im deutschen Konsulat einen deutschen Sprachtest bestehen. So weit so gut. Der/die Ehepartner dürften dann 3 Monate in Deutschland bleiben und müssten dann wieder für 3 Monate raus. Das geht natürlich ins Geld, so das man gezwungen ist schnell die deutsche Sprache zu erlernen, bzw. sich eine Heirat nur die leisten können die das Geld fürs Reisen aufbringen können.
Ob das richtig oder falsch ist, es hat sicherlich eine Berechtigung.
Was mich jetzt schockierte war: ich bin keiner mit Aufenthaltsgenehmigung/berechtigung, ich bin Passdeutscher - stehe vor dem Gesetz also genau so da wie jeder andere Deutsche auch.
Die Regelung gilt für jeden, das war mir neu. Falls also jemand seine Urlaubsbekanntschaft nach Deutschland holen will: das kann teuer werden!Wie jetzt jemand deutsch lernen soll wenn er nur 3 Monate hierbleiben darf...
Ich vermute die Regelung wurde eingeführt das die in Deutschland lebenden Ausländer sich hier besser einleben und hier Partner suchen, anstatt sich welche aus der Heimat zu importieren.Was ich aber extrem ungerecht finde ist: wieso redet die Regierung vom (unbegrenzten) Familiennachzug der (keine Steuern zahlenden) Flüchtlinge, während die steuerzahlende hier klar benachteiligt wird?
Als Syrer könntest du deinen ganzen Harem mitnehmen und vom Steuerzahler versorgen lassen, unabhängig davon, ob die Frauen und Mädchen deutsch sprechen.