Packratte schrieb am 24.04.2018 13:34:
Irgendwelche Umstände haben keinen Einfluss auf das Asylverfahren. Weder positive noch negative. Es spielt also keine Rolle ob der Asylsuchende Straftaten begangen hat oder ob er hervorragend Integriert ist.
Es gibt durchaus Straftaten, die sich auf's Asylverfahren auswirken:
[...] „Zunächst einmal behandelt ein Rechtsstaat alle Täter gleich, das gilt natürlich auch für Asylbewerber“, sagte Reinhard Marx, Anwalt für Asyl- und Flüchtlingsrecht in Frankfurt, der „Welt“. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren verurteilt wird, werde aus dem Asylverfahren ausgeschlossen.
Zudem seien die bestehenden Gesetze nach den massenweisen sexuellen Übergriffen in Köln an Silvester 2015 verschärft worden. Seither reiche auch ein Strafmaß ab einem Jahr aus – aber nur in besonderen schweren Fällen, etwa schwere Gewalt- und Sexualdelikte. „Das gilt aber nur, sofern die Straftat mit Gewalt, unter Anwendung von Drohung mit Gefahr für Leib oder Leben oder mit List begangen worden ist“, sagte ein Sprecher des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. [...]
> https://www.welt.de/politik/deutschland/article164303807/Wann-Straftaten-von-Migranten-das-Asylverfahren-gefaehrden.html