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Avatar von VK46
  • VK46

mehr als 1000 Beiträge seit 28.07.2016

Re: Nach welchen Kriterien wird in der Praxis abgeschoben oder nicht abgeschoben

So weit so gut. Der/die Ehepartner dürften dann 3 Monate in Deutschland bleiben und müssten dann wieder für 3 Monate raus.

Wie kann man sich nur so einen Quatsch ausdenken?

Ob das richtig oder falsch ist, es hat sicherlich eine Berechtigung.

Die kann ich in dem Fall beim besten willen nicht sehen!;-)

Was ich aber extrem ungerecht finde ist: wieso redet die Regierung vom (unbegrenzten) Familiennachzug der (keine Steuern zahlenden) Flüchtlinge, während die steuerzahlende hier klar benachteiligt wird?

Tja, da muss man sich wohl vorher eine Ladung Beklopptischok einpfeifen, um das zu verstehen.

Mein Tipp für Sie: Schleusen Sie ihre Freundin mittels Besuchervisum ein, lassen sie dann Asyl beantragen und zwischenzeitlich können Sie heiraten!;-)

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