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Avatar von tertium non datur
  • tertium non datur

mehr als 1000 Beiträge seit 03.05.2001

Re: Nein, nicht überführt, auch noch nicht angeklagt.

volker.berhold schrieb am 24.04.2018 17:04:

Man sammelt noch und untersucht.

Hab jetzt nochmal nachgelesen.
Stimmt. Zumindest die juristische Einordung (Anklage) scheint noch nicht klar zu sein (Wie viele Fälle, Gewährung von Vorteilen, "Bandenkriminalität", etc)

Ach, jetzt wird übrigens gegen 6 Personen ermittelt, nicht nur gegen die BAMF-Mitarbeiterin und 3 Anwälte. Einer der 2 "neuen Verdächtigen" ist wohl Dolmetscher...:
> https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/rechtsanwaelte-mitarbeiterin-bamf-1200-asyl-zu-unrecht-gewaehrt-ermittlungen-staatsanwaltschaft/

Und ja, Kriminelle sollten lebenslang haften für ihre Taten. Bis zum letzten Cent.
Nix mit Offenbarungseid, Entschuldung usw.
Die Geschädigten haften auch LEBENSLANG.

Wer ist bei einer Schleusung überhaupt der Geschädigte, der LEBENSLANG haften muss? Das wäre doch erst der Fall, wenn der Geschleuste Gewalttaten begeht oder vielleicht noch, wenn er lebenslang von Sozialleistungen lebt.
Ich fühle mich zB., um bei dem Beispiel Dr. Dehm zu bleiben, nicht mal davon tangiert, dass er den afrikan. Jungen über die Grenze geschmuggelt hat. Das Verfahren wurde übrigens eingestellt. (Realsatire dabei: Sein Anwalt in der Sache war CSU-Rechtsaußen Peter Gauweiler!)

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (24.04.2018 18:32).

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