gehört interniert.
Bei Sachleistungen, ohne Taschengeld.
Vorhandene Vermögen gehören eingezogen zur Begleichung der Unkosten (Verfahren, Rückflug etc.).
Iphones usw. müssen ausgelesen werden zur Feststellung von (Straf-)Tatbeständen.
Unwahre Angaben und auch Kleinkriminalität sollten zur sofortigen Beendigung des Asylverfahrens führen und mit "sofortigem Rückflug" belohnt werden.
und
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Vermögen, auch der Angehörigen, in den Haimatländern ist anzugeben.
Assad will jetzt im grossen Stil Immobilien von Flüchtlingen in Syrien enteignen. Bin mal gespannt, wie schnell viele Asylanten plötzlich Geld für ein Rückflugticket haben.
SO muss ein Rechtsstaat reagieren.
Dieses Samthandschuh-Gehabe dient keinesfalls der Integration, bzw. einer Rechtsstaatlichkeit.
Mit Autochthonen wird auch nicht anders verfahren, wenn sie dem Staat Kosten verursachen oder Widerstand leisten. Selbst bei kleinsten Vergehen und selbst wenn die "GEZ" oder der Strafzettel nicht bezahlt wird.
Österreich, Ungarn, Dänemark usw. praktizieren das schon so ähnlich.