Ein Folterer darf aus Angst dass er selbst gefoltert werden könnte, nicht abgeschoben werden. Willkommen in Absurdistan (ich sag ja immer Islamistan zu meinem Heimatland in Mitteleuropa)
Und wenn der große Bruder ihn haben will?
Was macht der Richter dann?;-)
Mag ja sein, dass man ihn nicht abschieben kann, aber ihn frei herum laufen lassen kann man ihn doch auch nicht!
Wenn es dafür keine gesetzliche Regelung gibt, dann muss man halt ein Gesetzt beschließen, welches das regelt.
Es ist ja nicht so, als ob das Problem erst seit gestern existiert.