Jeder volljährige Bürger wird schriftlich darüber informiert, dass
sein Personalausweis in Kürze abläuft. In dem Schreiben wird er
darüber aufgeklärt, dass er sich beim Antrag auf einen neuen
Personalausweis entscheiden muss, ob er bereit ist, Organe im
Todesfall zu spenden oder nicht. Ferner wird er aufgeklärt über
Organspende an sich -- was ist das, wer braucht das, wie läuft das ab
et cetera. Die Entscheidung des Bürgers wird dann im Personalausweis
vermerkt. Angehörige können keinen Einspruch erheben. Die
Wahrscheinlichkeit, dass jemand seinen Personalausweis mit sich
führt, ist größer als die Wahrscheinlichkeit, dass jemand seinen
Organspenderausweis mit sich führt. Außerdem muss man aktiv werden,
um einen Organspenderausweis zu erhalten. Viele haben vermutlich aus
reiner Bequemlichkeit keinen Organspenderausweis. Ich bin mir nicht
sicher, ob man eine Gebühr für den Personalausweis entrichten muss.
Den Spendewilligen könnte man die Gebühr erlassen. Das ist zwar nur
ein Kleckerbetrag, aber vielleicht ist er Anreiz genug, die
irrationale Schwelle, die viele beim Thema Organspende verspüren, zu
überspringen. Minderjährige werden nicht über Organspenden informiert
(außer sie verlangen nach Informationen darüber), können aber von
sich aus einen Antrag stellen. Bei Minderjährigen dürfen die Eltern
Einspruch gegen die Entnahme erheben, aber die Entnahme nicht
erlauben, falls der Minderjährige sich ausdrücklich gegen eine
Entnahme entschieden hatte.
sein Personalausweis in Kürze abläuft. In dem Schreiben wird er
darüber aufgeklärt, dass er sich beim Antrag auf einen neuen
Personalausweis entscheiden muss, ob er bereit ist, Organe im
Todesfall zu spenden oder nicht. Ferner wird er aufgeklärt über
Organspende an sich -- was ist das, wer braucht das, wie läuft das ab
et cetera. Die Entscheidung des Bürgers wird dann im Personalausweis
vermerkt. Angehörige können keinen Einspruch erheben. Die
Wahrscheinlichkeit, dass jemand seinen Personalausweis mit sich
führt, ist größer als die Wahrscheinlichkeit, dass jemand seinen
Organspenderausweis mit sich führt. Außerdem muss man aktiv werden,
um einen Organspenderausweis zu erhalten. Viele haben vermutlich aus
reiner Bequemlichkeit keinen Organspenderausweis. Ich bin mir nicht
sicher, ob man eine Gebühr für den Personalausweis entrichten muss.
Den Spendewilligen könnte man die Gebühr erlassen. Das ist zwar nur
ein Kleckerbetrag, aber vielleicht ist er Anreiz genug, die
irrationale Schwelle, die viele beim Thema Organspende verspüren, zu
überspringen. Minderjährige werden nicht über Organspenden informiert
(außer sie verlangen nach Informationen darüber), können aber von
sich aus einen Antrag stellen. Bei Minderjährigen dürfen die Eltern
Einspruch gegen die Entnahme erheben, aber die Entnahme nicht
erlauben, falls der Minderjährige sich ausdrücklich gegen eine
Entnahme entschieden hatte.