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  • Thomas Schulte

mehr als 1000 Beiträge seit 22.01.2000

falsch gedacht... natürlich darf man aufwiegen! Legal!

Willi Waelzlager schrieb am 11. November 2008 19:50

> Das ist grober Unsinn, zeigt aber auch, dass du überhaupt nicht
> verstanden hast, denn du wägst ab. Nicht einmal bei sicheren 10.000
> zu 1 dürfte der Eine getötet werden.

das hast Du leider falsch verstanden. Man darf nicht individuell das
Leben eines Unschuldigen gegen das von 1000 Unschuldigen aufwiegen.
Als grundsätzliche Entscheidung ist das aber ohne weiteres möglich.

Z.B. die Gurtpflicht, der Gurt erhöht die
Überlebenswahrscheinlichkeit drastisch, aber es gibt auch Unfälle bei
denen der Gurt ursächlich für schwere Verletzungen oder den Tod
verantwortlich ist. Trotzdem darf der Gesetzgeber den Gurt
vorschreiben.

Z.B. die Mittelallokation im Gesundheitswesen, es sterben jedes Jahr
in Deutschland Menschen weil der Rettungswagen sie nicht rechtzeitig
erreicht hat, Rettungswagenstützpunkte werden geschlossen weil die
Zahl der tatsächlich geretteten Leben mit ihnen zu teuer erkauft
wurde und das gleiche Geld anderswo mehr Leben retten kann.

Beispiele gibt es endlos und ohne Ende. Legal ist das weil nicht über
bestimmte Leben entschieden wurde, nicht das Leben von Bürger A gegen
das von Bürger B aufgewogen wurde.

Eine grundsätzliche Spendepflicht nach dem ableben würde u.U.
sporadisch jemanden treffen der es vielleicht "wie durch ein wunder"
doch noch geschafft hätte, aber auf ihnen kämen 1000 oder mehr Fälle
in denen dadurch ein Leben gerettet wurde. 

Wenn es Dir so darauf ankommt das nur wirklich Tote Organe spenden,
ist eine Spendepflicht für Dich eigentlich der heilige Gral.
Spenderorgane gäbe es dann nämlich überreichlich und es gäbe
überhaupt keinen Motivation mehr einen Sterbenden evt. vorschnell für
Tot zu erklären um an dessen Organe zu kommen. 

Geld wäre dann mit Organen auch keines mehr zu verdienen, damit wäre
der Organmafia mit einem Federstrich die Existenzgrundlage entzogen.

Gruß,

Thomas

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