kayo schrieb am 12. November 2008 00:59
>
> Ich hätte mir deswegen gewünscht, das Verfassungsgericht hätte
> deutlicher herausgestellt, dass das Risiko der Fehlentscheidung zu
> hoch ist, insbesondere dann, wenn unter Zeitdruck eine Entscheidung
> gefällt werden müsste. Etwas Feigheit (du kannst es auch Weisheit
> nennen) liegt dennoch in diesem Teil der Urteilsbegründung.
Das können die nicht, die sind Richter, die müssen an Hand von
Gesetzen entschieden, nicht an Hand von Wahrscheinlichkeiten.
Darüber hinaus ist es nur recht und billig das diejenigen, die solche
Entscheidungen treffen, damit auch ein persöhnliches Riskio eingehen,
nämlich das für eine Fehlentscheidung haftbar gemacht zu werden.
Die Möglichkeit ein Flugzeug abzuschiessen gibt es auch heute und gab
es schon immer, und kam in Deutschland auch schon einmal fast zu
Anwendung (iirc während der Olympischen Spiele). Das BVG hat im
Grunde lediglich entschieden das die Verantwortlichen sich für solche
Situationen keinen Persilschein ausstellen dürfen.
Gruß,
Thomas
>
> Ich hätte mir deswegen gewünscht, das Verfassungsgericht hätte
> deutlicher herausgestellt, dass das Risiko der Fehlentscheidung zu
> hoch ist, insbesondere dann, wenn unter Zeitdruck eine Entscheidung
> gefällt werden müsste. Etwas Feigheit (du kannst es auch Weisheit
> nennen) liegt dennoch in diesem Teil der Urteilsbegründung.
Das können die nicht, die sind Richter, die müssen an Hand von
Gesetzen entschieden, nicht an Hand von Wahrscheinlichkeiten.
Darüber hinaus ist es nur recht und billig das diejenigen, die solche
Entscheidungen treffen, damit auch ein persöhnliches Riskio eingehen,
nämlich das für eine Fehlentscheidung haftbar gemacht zu werden.
Die Möglichkeit ein Flugzeug abzuschiessen gibt es auch heute und gab
es schon immer, und kam in Deutschland auch schon einmal fast zu
Anwendung (iirc während der Olympischen Spiele). Das BVG hat im
Grunde lediglich entschieden das die Verantwortlichen sich für solche
Situationen keinen Persilschein ausstellen dürfen.
Gruß,
Thomas