vantast64 schrieb am 30.06.2023 14:21:
man braucht sich nur die hilflosen Versuche des Verfassungsherichts anzusehen, mit denen es versucht, die Rechtmäßigkeit des Rundfunkzwangsbeitrags (auf Wunsch der politischen Parteien) zu begründen. Es stellte Artikel 5 GG auf den Kopf, vom "ungehinderten Zugang" zur Zwangsveranstaltung, wer nicht mitmacht, kommt ins Gefängnis, lebenslänglich. Wie leichtfüßig es das Landesparlament zum Abnickverein der KEF machte.
Und wie alle Klagen vor den niederen Gerichten im Gleichschritt abgelehnt wurden. Wenn doch einmal ein Richter seinem Amtseid folgte, kam sofort die höhere Instanz und kassierte das ungewünschte Urteil.
Es ist, wie Dr.Goebbels sagte:"Der Rundfunk gehört uns und niemandem sonst!"
Aber selbst bei ihm wurde niemand zur Teilnahme gezwungen, da mußte erst die FDGO und ein gefügiges Verfassungsgericht kommen.
Und die Presse schweigt...
Von dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2018 zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag schließt Du auf eine abgeschaffte Gewaltenteilung in der BRD?
Deine Probleme möchte ich haben!
Zwischen Deinen Zeilen kann ich eine Neigung dazu erkennen, andere Meinungsäußerungen abzuwerten oder gar abzulehnen. Das ist eine Tendenz, der wohl alle Menschen unterliegen - mich eingeschlossen.
Mein klarer Standpunkt: Die Gewaltenteilung der Staatsorgane der BRD funktioniert.
Was mir bei der Rundfunkgebührenpflicht wirklich stört: daß über ihre Verwendung in den Rundfunkbeiräten der Länder entschieden wird, daß diese Rundfunkbeiräte auch Einfluß haben auf Personalien innerhalb der Rundfunkanstalten und daß hier politische Parteien im Rundfunkrat vertreten sind (geht auf Adenauer zurück).
Regierungsferne Rundfunkanstalten lassen sich nur verwirklichen, wenn Parteien keinen Einfluß auf die Rundfunkbeiräte nehmen können. Doch das ist ein Problem, das sich durch alle Bereiche unserer gesellschaftlichen Ordnung zieht: Parteipolitik hat meines Erachtens etwas zu weitgehenden Einfluß auf alle Bereiche unserer gesellschaftlichen Ordnung, in der Veränderungen ohne Wirkung von Parteien nur schwer möglich sind.
Tatsächlich ist es schwierig, sich vollständig von der Zahlung der Rundfunkgebühr zu befreien. Doch auch hier schuf der Gesetzgeber Regelungen, die eine Befreiung begründen:
- Geringverdiener
- Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II
- Schwerbehinderte (z.B. gehörlose und / oder Blinde)