void2void schrieb am 30.06.2023 17:45:
Solange Staatsanwälte weisungsgebunden sind, ist die Gewaltenteilung mangelhaft implementiert. Auch solange sich die Politik in zB. Steuerbehörden einmischt, zB Hessische Steuerfahnderaffäre, auch nicht.
Die Gewaltenteilung ist, so wie das GG eine lyrische Idealvorstellung.
Die konkrete Situation ist diese:
Staatsanwaltschaften unterliegen der Dienstaufsicht der Justizminister der Länder und des Bundes.
Ich stimme zu:
Dieser Zustand ist nicht haltbar. Ich verfechte eine Dienstaufsicht der Staatsanwaltschaften durch Gerichte. Damit würde zwar keine vierte Staatsgewalt initiiert, aber politischen Parteien wird damit jegliche Einflußnahme auf Gerichtsverfahren genommen werden - und das ist unbedingt erforderlich.