Als ob sich jemand für den Unterschied interessiert. Ich denke, auf eine schriftliche Zusage zu bestehen und die mündliche Zusage als belangloses Geschwätz zu deklarieren ist durchaus legitim.
Als ob sich jemand für den Unterschied interessiert. Ich denke, auf eine schriftliche Zusage zu bestehen und die mündliche Zusage als belangloses Geschwätz zu deklarieren ist durchaus legitim.