HS1982 schrieb am 01.07.2023 09:08:
Ok und was ist da nun deine Lösung?
Ein paar Schritte in die richtige Richtung wären:
Die mindestens 300.000 unberechtigt im Land aufenthältlichen Ausländer werden sofort ausgewiesen und bekommen als einzige staatliche Leistung ein One-Way-Ticket. Weitergehende Sach- oder Geldleistungen werden rest- und ersatzlos getrichen.
Konsequente Anwendung von Art. 33 Abs. 2 der Genfer Flüchtlingskonvention. Art. 33 GFK lautet:
Verbot der Ausweisung und Zurückweisung
1. Keiner der vertragschließenden Staaten wird einen Flüchtling auf irgendeine Weise
über die Grenzen von Gebieten ausweisen oder zurückweisen, in denen sein Leben
oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht sein würde.
2. Auf die Vergünstigung dieser Vorschrift kann sich jedoch ein Flüchtling nicht berufen, der aus schwer wiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit des Landes anzusehen ist, in dem er sich befindet, oder der eine Gefahr für die Allgemeinheit dieses Staates bedeutet, weil er wegen eines Verbrechens oder eines besonders
schweren Vergehens rechtskräftig verurteilt wurde.
Im Klartext: auch anerkannte Asylsuchende, die ihr hiesiges Aufenthaltrecht zur Begehung schwerer Straftaten missbrauchen, werden, selbst wenn sie aus der Hölle geflohen sein sollten, umgehend und ausnahmslos dorthin zurückgeschickt, wo sie hergekommen sind.
Zudem brauchen wir ein Einwanderungsgesetz, das sicherstellt, dass ausschließlich solche Ausländer ins Land kommen, die bereit und imstande sind, den Lebensunterhalt für sich und ggf. ihre Familien durch legale Arbeit zu finanzieren und die vor allem einverstanden sind, die hier geltenden Grundwerte ohne die geringste Einschränkung als für sich verbindlich zu akzeptieren. Wie es der marokkanischstämmige Bürgermeister von Rotterdam, Ahmed Aboulateb, so treffend sagte: „Wer hier bleiben will, muss die Normen und Werte dieses Landes akzeptieren. Wer das nicht will, kann besser wieder seine Koffer packen.“
Und auch das müsste konsequent umgesetzt werden.
Ein Beispiel: nachdem die türkischstämmige Berlinerin Hatün Sürücü wegen ihres "unehrenhaften Lebenswandels" von Angehörigen ihrer eigenen Familie ermordet worden war, zeigten in einer Umfrage zahlreiche Schüler - mit dem gewissen Hintergrund - in Neukölln großes Verständnis für die Täter. "Die hat ja gelebt, wie eine Deutsche" hieß es.
Wer es als Rechtfertigung eines Mordes ansieht, dass eine erwachsene Frau in Deutschland wie eine Deutsche lebt, hat hier definitiv nichts zu suchen. Solche Figuren gehören vom Fleck weg festgenommen und in das nächste Flugzeug Richtung Türkei gesetzt. Und die Ausbürgerungsurkunde wird ihnen ggf. hinterhergeschickt.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (02.07.2023 01:18).