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  • Jens Daniehl

663 Beiträge seit 13.11.2006

Ich habe kein Mitleid,

denn wer nach Deutschland kommt um angeblich den Schutz des deutschen Volkes
zu erbitten um dann hier Menschen (mit Rauschgift) zu vergiften, um den trauere
ich nicht.
Da es noch nicht gerichtsfest bewiesen ist können beide Möglichkeiten,
nämlich Selbstverbrennung oder Tötung in Betracht kommen.

Qury Jalloh hätte rd. 2 Wochen nach den Geschehnissen eine Haftstrafe von
3,5 Jahren antreten sollen. Ein Motiv?.
Zitat
Wenige Wochen vor seinem Tod war er wegen gewerbsmäßigen Drogenhandels zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt worden.[7] Das Urteil war nicht rechtskräftig
https://de.wikipedia.org/wiki/Oury_Jalloh
Das "nicht rechtskräftig" kommt von einer "pro" Jalloh Seite
https://ouryjalloh.wordpress.com/category/26-prozesstag/

Dreieinhalb Jahre bekommt man nicht wg. 50 gr. Gras und 10 gr. Koks......

Ich las er vor Jahren anders. Er hätte rd. zwei Wochen nach der Tat
seine Haftstrafe antreten müssen.
Wenn man den Mann nach Ablehnung des Asylbescheides (er kam aus Gambia, von dort kam übrigens auch Conde, auch er ein Dealer - in Bremen am eigenen Erbrochenem
erstickt / "ertrunken") abgeschoben worden wäre könnte er noch heute Gambia
herumturnen.

Es ist die besch...eidene Asyl und Flüchtlingspolitik Deutschlands die uns diese Fälle
beschert.

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