stundance schrieb am 20.11.2017 05:53:
Das ist aber keine Rechtfertiung für den Mord an einen Menschen.
für Mord gibt es keinen Beweis. Es kommen mit gleichen Wahrscheinlichkeiten auch immer noch besonders dämliche Selbstverbrennung, unterlassene Hilfeleistung oder Körperverletzung mit dem Versuch, diese zu Vertuschen in Frage.
Sei also bitte vorsichtig mit dem Begriff Mord. Dazu gehören Vorsatz, Heimtücke, die Du nicht beweisen kannst.
Sicher hingegen ist, dass der Mann ein Straftäter war, der randaliert hat.