Freiheit wird in Hanf gemessen schrieb am 27. Juli 2012 10:21
> 1) Abgeordnete haben über Gründe und Hintergründe ihres
> Abstimmverhaltens exakt niemandem irgendeine Rechenschaft abzulegen.
>
Man kann und darf als Bürger und Parteimitglied aber Abgeordneten die
Frage stellen ob sie mit ihren Abstimmverhalten Bürgerinteressen
bewahrten. Als Bürger erklären wann und wo anderes erwartet wurde.
Warum der Parlamentarier anders stimmte, bitte seine Sache.
Gutn angewandt kann das die Frage klären ob für eine Wahleriode im
Bundestag oder eine Wiederaufstellung...
> 1) Abgeordnete haben über Gründe und Hintergründe ihres
> Abstimmverhaltens exakt niemandem irgendeine Rechenschaft abzulegen.
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Man kann und darf als Bürger und Parteimitglied aber Abgeordneten die
Frage stellen ob sie mit ihren Abstimmverhalten Bürgerinteressen
bewahrten. Als Bürger erklären wann und wo anderes erwartet wurde.
Warum der Parlamentarier anders stimmte, bitte seine Sache.
Gutn angewandt kann das die Frage klären ob für eine Wahleriode im
Bundestag oder eine Wiederaufstellung...