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  • Freiheit wird in Hanf gemessen

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Re: Aber müssen ja nicht wiederuafgestellt werden.

Weserpirat schrieb am 27. Juli 2012 13:11

> Man kann und darf als Bürger und Parteimitglied aber Abgeordneten die
> Frage stellen ob sie mit ihren Abstimmverhalten Bürgerinteressen
> bewahrten.

Klar kann man das.
Und welchen Einfluss hat da jetzt die Antwort auf die Frage, ob ein
Abgeordneter schwul, lesbisch, hetero, bisexuell, trisexuell,
asexuell, oder eine gasbetriebene Essiggurke ist?
Inwiefern ändert das was an der Meinung über die getroffene
Entscheidung bei der Stimmabgabe?

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